#BETTERSUPPORTED by Dr. Felix Heimann
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Die Zahnarztpraxis weiterhin öffnen oder Schutzmaßnahmen für Praxisteam und Patienten ergreifen und den Betrieb bis auf weiteres einstellen? Beziehen Sie die juristische Perspektive in diese Entscheidung mit ein.

Eine allgemein große Verunsicherung und das Fehlen einheitlicher Aussagen zur Regelung der Öffnungszeiten führt dazu, dass es zurzeit drei Modelle zur Arbeitsweise in Zahnarztpraxen gibt: a) Die Praxis schließt, gearbeitet wird ausschließlich im Notdienst; b) Sprechzeiten werden verkürzt und im reduzierten Team bewältigt oder c) Praxen halten an ihren ganz normalen Öffnungszeiten fest. Mit der Herausforderung im Blick, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb zu sichern, muss die Entscheidung zum eigenen Vorgehen von jedem Unternehmer getroffen werden – der juristischen Absicherung sollte hierbei eine hohe Priorität zukommen. Dr. Felix Heimann, Anwalt und spezialisiert auf das Thema Medizinrecht, klärt auf.

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